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Reisekosten - Ordnung des KLMV (RKO-KLMV)
gemäß Beschluss des Präsidiums des KLMV e.V. vom 24.06.2016
Vorbemerkung
Diese Ordnung regelt die Erstattung von Auslagen / Reisekosten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Prsäsidiums, der Arbeitsgruppen / Ausschüsse sowie dbeauftragter Mitglieder von Vereinen des Karnevallandesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., die bei der Teilnehme an Veranstaltungen (Gremiensitzungen) und Wettkämpfen (in der Regel Tanzturniere) unvermeidbar entstehen. Die Reise darf nur in Angelegenheiten und im Auftrag des KLMV e.V. stattfinden und muss dafür auch notwendig sein. Sie ist beim Präsidium zu beantragen. Abgegolten werden die entstandenen Mehraufwendungen. Grundlage dieser Ordnung bilden das Reisekostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie die steuerrechtlichen Bestimmungen für steuerfrei zu gewährende Aufwandsentschädigungen im Ehrenamt.