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1. Reisekosten
Notwendige Reisekosten können unter Beachtung rechtlicher Vorgaben und nach vorheriger Genehmigung (Vordruck Antrag) erstattet werden. Reisekosten werden nur gegen Vorlage einer Reisekostenabrechnung vergütet (Vordruck Reiskostenabrechnunng).
1.1 Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Kosten bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden unter der Maßgabe erstattet, dass grundsätzlich das preiswerteste Verkehrsmittel zu nutzen ist, bei Ausnutzung aller Vergünstigungen sowie einer angemessenen Reisezeit. Die Erstattung erfolgt nur nach Vorlage der Originalbelege.
1.2 Fahrten mit dem privaten PKW
Bei Fahrten mit dem eigenen PKW sind die gefahrenen km anrechenbar für die Erstattung von Fahrkosten. Bei Reisen mit dem eigenen PKW ist zu begründen, warum eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich war.
Fahrkosten werden in Höhe von:
-
- je km 0,24 Euro
- je Mitfahrer / km 0,02 Euro
erstattet.
Alternativ können auch für die Fahrttatsächlich entstandene Treibstoffkosten gegen Vorlage der Originalbelege (Tankquittungen) pauschal geltend gemacht werden.